Der Energieausweis

Energieausweise geben Auskunft über den energetischen Zustand eines Gebäudes und sollen diese vergleichbar machen. Energieausweise haben eine Gültigkeit von 10 Jahren und können als Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erstellt werden. Entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes muss ein Energieausweis grundsätzlich für folgende Zwecke ausgestellt werden:

  • Neubau - nach Fertigstellung
  • bei umfassenden energetischen Sanierungen
  • bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung

Wie unterscheiden sich Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis liegt vor allem in der Art der Ermittlung des Energiebedarfs und der Aussagekraft über die Energieeffizienz eines Gebäudes

 

Der Bedarfsausweis basiert auf dem theoretisch ermittelten Energiebedarf eines Gebäudes. Dabei wird der Zustand des Gebäudes analysiert und der Energiebedarf basierend auf dem Baujahr, dem Gebäudetyp, der Dämmung, der Fenster, der Heizungsanlage etc. berechnet. Das tatsächliche Nutzerverhalten wird dabei nicht berücksichtigt. 

 

Beim Verbrauchsausweis wird der tatsächlich gemessene Energieverbrauch der letzten drei Jahre herangezogen. Der Aufwand ist bei dieser Vorgehensweise weitaus geringer, liefert allerdings kein objektives Ergebnis, da das Nutzerverhalten eine große Rolle spielt.

 

Durch den geringeren Aufwand ist die Erstellung des Verbrauchsausweises in der Regel günstiger als die Erstellung des Bedarfsausweises.

 

Ob ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die in §80 des Gebäudeenergiegesetzes  beschrieben werden.

 

In folgenden Fällen wird ein Bedarfsausweis benötigt:

  • Neubau
  • Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.11.1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten ohne Sanierung nach Wärmeschutzverordnung von 1977

 

In folgenden Fällen wird ein Verbrauchsausweis benötigt:

  • Wohngebäude mit Bauantrag vor 01.11.1977  mit bis zu 4 Wohneinheiten mit Sanierung nach Wärmeschutzverordnung von 1977
  • Wohngebäude mit Bauantrag nach 01.11.1977 mit bis zu 4 Wohneinheiten
  • Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten

 

Sie sind sich nicht sicher, ob sie einen Energieausweis benötigen bzw. welche Variante für Ihr Gebäude notwendig ist?

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie mich für ein kostenfreies Erstgespräch - gemeinsam ermitteln wir, welcher Energieausweis für Sie in Frage kommt!

Woher weiß ich, wann ich welchen Energieausweis brauche?

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